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Neuwagengarantie fürs Elektroauto und Hybridauto: Garantie auf Batterie und Antrieb

Eine Neuwagengarantie kann keine unvorhergesehenen Defekte bei einem so komplexen Produkt wie das Auto verhindern, schont aber durchaus im Fall einer möglicherweise kostenintensiven Reparatur den Geldbeutel des Besitzers. Doch welche Garantielaufzeiten mit oder ohne Kilometerbegrenzung bieten die Automobilhersteller im Einzelnen? Ist eine Garantieverlängerung oder eine Anschlussgarantie möglich? Und welche Garantien vergeben sie für die Batterie oder die Hybridantrieb-Komponenten bei den Elektroautos beziehungsweise bei den Hybridfahrzeugen?

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Inhalt auf einen Blick

  • Übersicht Garantie auf Batterie und Hybridkomponenten
  • Allgemeine Neuwagengarantie der Automobilhersteller
  • Unterscheid zwischen Garantie und Gewährleistung

Übersicht der Garantie für Elektro- und Hybridautos

Die Übersicht zeigt die Garantielaufzeiten und die möglichen Kilometerbegrenzungen für die Batterie sowie für die elektro- oder hybridautospezifischen Komponenten eines Elektro- beziehungsweise eines Hybridfahrzeugs auf. Gelistet werden nur die Hersteller mit den entsprechenden Autos im Angebot.

HerstellerGarantie auf Batterie und/oder Elektro-/Hybridantriebkomponenten
Audikeine Angabe / keine zusätzlichen Garantieleistungen
BMW5 Jahre auf Battrie für ActiveHybrid Fahrzeuge,
6 Jahre auf Batterie für iPerformance Fahrzeuge,
8 Jahre auf Batterie für i Fahrzeuge,
jeweils bis 100.000 Kilometer
Citroen8 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Batterie
Ford5 Jahre Neuwagengarantie für Ford Focus Electric
Honda8 Jahre oder 160.000 für Honda Insight (Modelljahr 2010),
5 Jahre oder 100.000 Kilometer für Honda Insight und CR-Z (Modelljahre ab 2011)
Hyundai8 Jahre oder 200.000 Kilometer auf Batterie für Hyundai IONIQ,
5 Jahre oder 100.000 Kilometer Fahrzeuggarantie für Hyundai ix35 Fuel Cell
Infinity5 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Hybridkomponenten
Kia7 Jahre oder 150.000 Kilometer auf Batterie
Lexus5 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Hybridkomponenten
Mercedes-Benz6 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Batterie
Minikeine Angabe / keine zusätzlichen Garantieleistungen
Mitsubishi8 Jahre oder 160.000 Kilometer auf Batterie
Nissan5 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Elektroautokomponenten für Nissan Leaf (24 kWh),
8 Jahre oder 160.000 Kilometer auf Elektroautokomponenten für Nissan Leaf (30 kWh),
5 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Elektroautokomponenten für Nissan e-NV200
Opel8 Jahre oder 160.000 Kilometer auf Batterie und Hochvoltkomponenten
Peugeot8 Jahre oder 160.000 Kilometer auf Batterie und Antriebsstrangteile
Porsche6 Jahre oder 120.000 Kilometer auf Hochvolt-Batterie
Renault2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung auf elektrische Antriebseinheit
Smart8 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Batterie
Tesla8 Jahre ohne Kilometerbegrenzung auf Batterie und Antriebseinheit
Toyota5 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Hybridkomponenten
Volvo5 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Batterie
Volkswagen8 Jahre ohne Kilometerbegrenzung auf Batterie

Stand Oktober 2017, keine Gewähr, Abweichungen je nach Modell möglich

Eine lange Batteriegarantie mit einem hohen Kilometerlimit kann für den Kaufinteressenten bei der Auswahl eines Neuwagens mit einem Elektro- oder einem Hybridantrieb durchaus ein positives Signal seitens Automobilhersteller sein. Besonders weil die aussagekräftigen Langzeiterfahrungen bezüglich der Lebenszeit und der Kapazitätsabnahme der Antriebsbatterien noch fehlen, möchte man sich als Käufer gegen die teuren unvorhergesehenen Reparaturen oder den Austausch absichern.

Für die Neuwagen mit einem Autogas- oder einem Erdgasantrieb gibt es keine speziellen Garantien, hier werden die spezifischen Bauteile von der allgemeinen Neuwagengarantie des jeweiligen Herstellers abgedeckt.

Übersicht der Neuwagengarantie und der Garantieverlängerung

Die Übersicht zeigt die Garantielaufzeiten mit oder ohne Kilometerbegrenzung auf, die die Automobilhersteller für ihre Neuwagen gewähren. Zudem werden die gegen Aufpreis verfügbaren Garantieverlängerungen und Anschlussgarantien mit dem Laufleistungslimit einzelner Hersteller gelistet.

HerstellerGarantie für NeuwagenGarantieverlängerung / Anschlussgarantie
Alfa Romeo4 Jahre ohne Kilometerbegrenzungkeine Garantieverlängerung möglich
Audi2 Jahre ohne Kilometerbegrenzungbis zu 5 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer
BMW3 Jahre ohne Kilometerbegrenzung
(erweiterte Gewährleistung)
bis zu 5 Jahre gesamt oder 200.000 Kilometer
Citroen2 Jahre ohne Kilometerbegrenzungbis zu 5 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung
(bis 200.000 Kilometer bei Nutzfahrzeugen)
Dacia3 Jahre oder 100.000 Kilometerbis zu 6 Jahre gesamt oder 120.000 Kilometer
Fiat2 Jahre ohne Kilometerbegrenzungbis zu 4 Jahre gesamt oder 120.000 Kilometer
Ford2 Jahre ohne Kilometerbegrenzungbis zu 7 Jahre gesamt oder 140.000 Kilometer
Honda3 Jahre oder 100.000 Kilometerbis zu 5 Jahre gesamt oder 180.000 Kilometer
Hyundai5 Jahre ohne Kilometerbegrenzungbis zu 10 Jahre gesamt oder 180.000 Kilometer
(bis zu 8 Jahre gesamt und 200.000 Kilometer)
Infinity3 Jahre oder 100.000 Kilometerkeine Garantieverlängerung möglich
Jaguar3 Jahre ohne Kilometerbegrenzungbis zu 5 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung
Jeep2 Jahre ohne Kilometerbegrenzungbis zu 4 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung
Kia7 Jahre oder 150.000 Kilometerkeine Garantieverlängerung möglich
Land Rover3 Jahre ohne KilometerbegrenzungGarantieverlängerung abhängig vom Modell
Lexus3 Jahre oder 100.000 Kilometerbis zu 8 Jahre gesamt oder 1.000.000 Kilometer
Mazda3 Jahre oder 100.000 Kilometerbis zu 8 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer
Mercedes-Benz2 Jahre ohne Kilometerbegrenzungbis zu 10 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung
Mini3 Jahre ohne Kilometerbegrenzung
(erweiterte Gewährleistung)
bis zu 5 Jahre gesamt oder 200.000 Kilometer
Mitsubishi5 Jahre oder 100.000 Kilometerkeine Garantieverlängerung möglich
Nissan3 Jahre oder 100.000 Kilometer
(5 Jahre oder 160.000 Kilometer für Nutzfahrzeuge)
bis zu 5 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung
Opel2 Jahre ohne Kilometerbegrenzungbis zu 6 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer
Peugeot2 Jahre ohne Kilometerbegrenzungbis zu 5 Jahre gesamt oder 200.000 Kilometer
Porsche2 Jahre ohne Kilometerbegrenzungbis zu 15 Jahre gesamt oder 200.000 Kilometer
Renault2 Jahre ohne Kilometerbegrenzungbis zu 6 Jahre gesamt oder 100.000 Kilometer
Seat2 Jahre ohne Kilometerbegrenzungbis zu 5 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer
Skoda2 Jahre ohne Kilometerbegrenzungbis zu 5 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer
Smart2 Jahre ohne Kilometerbegrenzungbis zu 4 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung
Subaru5 Jahre oder 160.000 Kilometerbis zu 8 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung
Suzuki3 Jahre oder 100.000 Kilometerbis zu 5 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer
Tesla4 Jahre oder 80.000 Kilometerkeine Garantieverlängerung möglich
Toyota3 Jahre oder 100.000 Kilometerbis zu 10 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung
Volvo2 Jahre ohne Kilometerbegrenzungbis zu 10 Jahre gesamt oder 200.000 Kilometer
Volkswagen2 Jahre ohne Kilometerbegrenzungbis zu 5 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer

Stand Oktober 2017, keine Gewähr, Abweichungen je nach Modell möglich

Eine Neuwagengarantie mit einer langen Laufzeit und einer hohen Kilometergrenze erzeugt ein Vertrauen bei den potenziellen Kunden und kann ein Indiz für die Überzeugung am eigenen Produkt des jeweiligen Automobilherstellers sein.

Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

Wenn auch im Sprachgebrauch oft nicht zwischen Gewährleistung und Garantie unterschieden wird, sollte man die beiden nicht verwechseln. Während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist und für die ersten 2 Jahre nach dem Kauf des Neuwagens die Ansprüche des Autokäufers regelt, ist die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Automobilherstellers. Die Verschleißteile sind bei einem normalen Verschleiß selbstverständlich von den Regelungen ausgenommen.

Die Gewährleistung deckt alle Mängel des gesamten Fahrzeugs ab, die bereits zum Auslieferungszeitpunkt bestanden haben müssen. Bei einem, möglicherweise versteckten, Defekt liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer. Danach muss aber der Käufer in den verbleibenden 18 Monaten nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Die Ansprüche bei der Gewährleistung sind an den Verkäufer beziehungsweise den Autohändler zu richten.

Die Garantie deckt dagegen auch die Mängel ab, die während der vereinbarten Laufzeit entstehen können. Wie auch die Laufzeit werden dabei die Bedingungen der Garantieleistungen, wie der Umfang, das Kilometerlimit sowie die Einschränkung auf gewisse Bauteile, von dem Automobilhersteller festgelegt und können meist aus dem zum Auto gehörenden Garantie- oder Serviceheft entnommen werden. Bei den Garantiefragen ist der jeweilige Hersteller der richtige Ansprechpartner für den Autobesitzer.

Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie und auch der Gewährleistung ist natürlich einerseits der sachgemäße Betrieb des Autos sowie andererseits, dass die vom Hersteller empfohlenen beziehungsweise vorgeschriebenen Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten rechtzeitig und lückenlos nach den Herstellerspezifikationen durchgeführt worden sind.

Fazit: Neuwagengarantie und Batteriegarantie für Elektroautos sowie Hybridfahrzeuge

Ein Neuwagen im Allgemeinen und die Batterie bei einem Elektroauto im Einzelnen sind teure Investitionen, bei den man als Kunde besonders in den ersten Jahren nicht auf hohen Reparaturkosten sitzen gelassen werden möchte. Eine lange Garantielaufzeit ohne Kilometerbegrenzung kann bei dem Interessenten Vertrauen schaffen und ein positives Signal seitens Hersteller für die Überzeugung in das eigene Produkt setzen.

Bei einem Neuwagenkauf sollte sich der Käufer von dem Verkäufer beziehungsweise von dem Autobauer genauestens über die Garantie informieren lassen. Die Leistungen, wie die Laufzeit, der Umfang und die möglichen Einschränkungen, sowie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sollten klar sein. Und auch bei einem Gebrauchtwagenkauf muss man prüfen, ob die Herstellergarantie auch von dem neuen Besitzer in Anspruch genommen werden kann.

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Ein Kommentar

  1. Die Garantie von 7 oder 8 Jahren hat die wesentliche Einschränkung der Inkaufnahme eines Kapazitätsabfalls auf 80-65 %, also Reichweiteneinschränkung. Aber die zugrunde gelegte Ausgangskapazität – also 100 % – wird nirgens definiert, so dass man dem Fahrzeuglieferant ausgeliefet bleibt! Wie ist das geregelt?

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