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Neuwagengarantie fürs Elektroauto und Hybridauto: Garantie auf Batterie und Antrieb

Eine Neuwagengarantie kann keine unvorhergesehenen Defekte bei einem so komplexen Produkt wie das Auto verhindern, schont aber durchaus im Fall einer möglicherweise kostenintensiven Reparatur den Geldbeutel des Besitzers. Doch welche Garantielaufzeiten mit oder ohne Kilometerbegrenzung bieten die Automobilhersteller im Einzelnen? Ist eine Garantieverlängerung oder eine Anschlussgarantie möglich? Und welche Garantien vergeben sie für die Batterie oder die Hybridantrieb-Komponenten bei den Elektroautos beziehungsweise bei den Hybridfahrzeugen?

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Inhalt auf einen Blick

  • Übersicht Garantie auf Batterie und Hybridkomponenten
  • Allgemeine Neuwagengarantie der Automobilhersteller
  • Unterscheid zwischen Garantie und Gewährleistung

Übersicht der Garantie für Elektro- und Hybridautos

Die Übersicht zeigt die Garantielaufzeiten und die möglichen Kilometerbegrenzungen für die Batterie sowie für die elektro- oder hybridautospezifischen Komponenten eines Elektro- beziehungsweise eines Hybridfahrzeugs auf. Gelistet werden nur die Hersteller mit den entsprechenden Autos im Angebot.

Hersteller Garantie auf Batterie und/oder Elektro-/Hybridantriebkomponenten
Audi keine Angabe / keine zusätzlichen Garantieleistungen
BMW 5 Jahre auf Battrie für ActiveHybrid Fahrzeuge,
6 Jahre auf Batterie für iPerformance Fahrzeuge,
8 Jahre auf Batterie für i Fahrzeuge,
jeweils bis 100.000 Kilometer
Citroen 8 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Batterie
Ford 5 Jahre Neuwagengarantie für Ford Focus Electric
Honda 8 Jahre oder 160.000 für Honda Insight (Modelljahr 2010),
5 Jahre oder 100.000 Kilometer für Honda Insight und CR-Z (Modelljahre ab 2011)
Hyundai 8 Jahre oder 200.000 Kilometer auf Batterie für Hyundai IONIQ,
5 Jahre oder 100.000 Kilometer Fahrzeuggarantie für Hyundai ix35 Fuel Cell
Infinity 5 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Hybridkomponenten
Kia 7 Jahre oder 150.000 Kilometer auf Batterie
Lexus 5 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Hybridkomponenten
Mercedes-Benz 6 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Batterie
Mini keine Angabe / keine zusätzlichen Garantieleistungen
Mitsubishi 8 Jahre oder 160.000 Kilometer auf Batterie
Nissan 5 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Elektroautokomponenten für Nissan Leaf (24 kWh),
8 Jahre oder 160.000 Kilometer auf Elektroautokomponenten für Nissan Leaf (30 kWh),
5 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Elektroautokomponenten für Nissan e-NV200
Opel 8 Jahre oder 160.000 Kilometer auf Batterie und Hochvoltkomponenten
Peugeot 8 Jahre oder 160.000 Kilometer auf Batterie und Antriebsstrangteile
Porsche 6 Jahre oder 120.000 Kilometer auf Hochvolt-Batterie
Renault 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung auf elektrische Antriebseinheit
Smart 8 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Batterie
Tesla 8 Jahre ohne Kilometerbegrenzung auf Batterie und Antriebseinheit
Toyota 5 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Hybridkomponenten
Volvo 5 Jahre oder 100.000 Kilometer auf Batterie
Volkswagen 8 Jahre ohne Kilometerbegrenzung auf Batterie
Hersteller Garantie auf Batterie und/oder Elektro-/Hybridantriebkomponenten

Stand Oktober 2017, keine Gewähr, Abweichungen je nach Modell möglich

Eine lange Batteriegarantie mit einem hohen Kilometerlimit kann für den Kaufinteressenten bei der Auswahl eines Neuwagens mit einem Elektro- oder einem Hybridantrieb durchaus ein positives Signal seitens Automobilhersteller sein. Besonders weil die aussagekräftigen Langzeiterfahrungen bezüglich der Lebenszeit und der Kapazitätsabnahme der Antriebsbatterien noch fehlen, möchte man sich als Käufer gegen die teuren unvorhergesehenen Reparaturen oder den Austausch absichern.

Für die Neuwagen mit einem Autogas- oder einem Erdgasantrieb gibt es keine speziellen Garantien, hier werden die spezifischen Bauteile von der allgemeinen Neuwagengarantie des jeweiligen Herstellers abgedeckt.

Übersicht der Neuwagengarantie und der Garantieverlängerung

Die Übersicht zeigt die Garantielaufzeiten mit oder ohne Kilometerbegrenzung auf, die die Automobilhersteller für ihre Neuwagen gewähren. Zudem werden die gegen Aufpreis verfügbaren Garantieverlängerungen und Anschlussgarantien mit dem Laufleistungslimit einzelner Hersteller gelistet.

Hersteller Garantie für Neuwagen Garantieverlängerung / Anschlussgarantie
Alfa Romeo 4 Jahre ohne Kilometerbegrenzung keine Garantieverlängerung möglich
Audi 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung bis zu 5 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer
BMW 3 Jahre ohne Kilometerbegrenzung
(erweiterte Gewährleistung)
bis zu 5 Jahre gesamt oder 200.000 Kilometer
Citroen 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung bis zu 5 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung
(bis 200.000 Kilometer bei Nutzfahrzeugen)
Dacia 3 Jahre oder 100.000 Kilometer bis zu 6 Jahre gesamt oder 120.000 Kilometer
Fiat 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung bis zu 4 Jahre gesamt oder 120.000 Kilometer
Ford 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung bis zu 7 Jahre gesamt oder 140.000 Kilometer
Honda 3 Jahre oder 100.000 Kilometer bis zu 5 Jahre gesamt oder 180.000 Kilometer
Hyundai 5 Jahre ohne Kilometerbegrenzung bis zu 10 Jahre gesamt oder 180.000 Kilometer
(bis zu 8 Jahre gesamt und 200.000 Kilometer)
Infinity 3 Jahre oder 100.000 Kilometer keine Garantieverlängerung möglich
Jaguar 3 Jahre ohne Kilometerbegrenzung bis zu 5 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung
Jeep 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung bis zu 4 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung
Kia 7 Jahre oder 150.000 Kilometer keine Garantieverlängerung möglich
Land Rover 3 Jahre ohne Kilometerbegrenzung Garantieverlängerung abhängig vom Modell
Lexus 3 Jahre oder 100.000 Kilometer bis zu 8 Jahre gesamt oder 1.000.000 Kilometer
Mazda 3 Jahre oder 100.000 Kilometer bis zu 8 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer
Mercedes-Benz 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung bis zu 10 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung
Mini 3 Jahre ohne Kilometerbegrenzung
(erweiterte Gewährleistung)
bis zu 5 Jahre gesamt oder 200.000 Kilometer
Mitsubishi 5 Jahre oder 100.000 Kilometer keine Garantieverlängerung möglich
Nissan 3 Jahre oder 100.000 Kilometer
(5 Jahre oder 160.000 Kilometer für Nutzfahrzeuge)
bis zu 5 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung
Opel 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung bis zu 6 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer
Peugeot 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung bis zu 5 Jahre gesamt oder 200.000 Kilometer
Porsche 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung bis zu 15 Jahre gesamt oder 200.000 Kilometer
Renault 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung bis zu 6 Jahre gesamt oder 100.000 Kilometer
Seat 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung bis zu 5 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer
Skoda 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung bis zu 5 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer
Smart 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung bis zu 4 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung
Subaru 5 Jahre oder 160.000 Kilometer bis zu 8 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung
Suzuki 3 Jahre oder 100.000 Kilometer bis zu 5 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer
Tesla 4 Jahre oder 80.000 Kilometer keine Garantieverlängerung möglich
Toyota 3 Jahre oder 100.000 Kilometer bis zu 10 Jahre gesamt ohne Kilometerbegrenzung
Volvo 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung bis zu 10 Jahre gesamt oder 200.000 Kilometer
Volkswagen 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung bis zu 5 Jahre gesamt oder 150.000 Kilometer
Hersteller Garantie für Neuwagen Garantieverlängerung / Anschlussgarantie

Stand Oktober 2017, keine Gewähr, Abweichungen je nach Modell möglich

Eine Neuwagengarantie mit einer langen Laufzeit und einer hohen Kilometergrenze erzeugt ein Vertrauen bei den potenziellen Kunden und kann ein Indiz für die Überzeugung am eigenen Produkt des jeweiligen Automobilherstellers sein.

Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

Wenn auch im Sprachgebrauch oft nicht zwischen Gewährleistung und Garantie unterschieden wird, sollte man die beiden nicht verwechseln. Während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist und für die ersten 2 Jahre nach dem Kauf des Neuwagens die Ansprüche des Autokäufers regelt, ist die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Automobilherstellers. Die Verschleißteile sind bei einem normalen Verschleiß selbstverständlich von den Regelungen ausgenommen.

Die Gewährleistung deckt alle Mängel des gesamten Fahrzeugs ab, die bereits zum Auslieferungszeitpunkt bestanden haben müssen. Bei einem, möglicherweise versteckten, Defekt liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer. Danach muss aber der Käufer in den verbleibenden 18 Monaten nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Die Ansprüche bei der Gewährleistung sind an den Verkäufer beziehungsweise den Autohändler zu richten.

Die Garantie deckt dagegen auch die Mängel ab, die während der vereinbarten Laufzeit entstehen können. Wie auch die Laufzeit werden dabei die Bedingungen der Garantieleistungen, wie der Umfang, das Kilometerlimit sowie die Einschränkung auf gewisse Bauteile, von dem Automobilhersteller festgelegt und können meist aus dem zum Auto gehörenden Garantie- oder Serviceheft entnommen werden. Bei den Garantiefragen ist der jeweilige Hersteller der richtige Ansprechpartner für den Autobesitzer.

Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie und auch der Gewährleistung ist natürlich einerseits der sachgemäße Betrieb des Autos sowie andererseits, dass die vom Hersteller empfohlenen beziehungsweise vorgeschriebenen Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten rechtzeitig und lückenlos nach den Herstellerspezifikationen durchgeführt worden sind.

Fazit: Neuwagengarantie und Batteriegarantie für Elektroautos sowie Hybridfahrzeuge

Ein Neuwagen im Allgemeinen und die Batterie bei einem Elektroauto im Einzelnen sind teure Investitionen, bei den man als Kunde besonders in den ersten Jahren nicht auf hohen Reparaturkosten sitzen gelassen werden möchte. Eine lange Garantielaufzeit ohne Kilometerbegrenzung kann bei dem Interessenten Vertrauen schaffen und ein positives Signal seitens Hersteller für die Überzeugung in das eigene Produkt setzen.

Bei einem Neuwagenkauf sollte sich der Käufer von dem Verkäufer beziehungsweise von dem Autobauer genauestens über die Garantie informieren lassen. Die Leistungen, wie die Laufzeit, der Umfang und die möglichen Einschränkungen, sowie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sollten klar sein. Und auch bei einem Gebrauchtwagenkauf muss man prüfen, ob die Herstellergarantie auch von dem neuen Besitzer in Anspruch genommen werden kann.

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Ein Kommentar

  1. Die Garantie von 7 oder 8 Jahren hat die wesentliche Einschränkung der Inkaufnahme eines Kapazitätsabfalls auf 80-65 %, also Reichweiteneinschränkung. Aber die zugrunde gelegte Ausgangskapazität – also 100 % – wird nirgens definiert, so dass man dem Fahrzeuglieferant ausgeliefet bleibt! Wie ist das geregelt?

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