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Vom Kaufvertrag zum Auto: In drei Schritten zum grünen Auto

Hat man sich für ein Auto, ob mit oder ohne einen alternativen Antrieb, entschieden und es gekauft, fehlen schließlich nur noch wenige Schritte. Vor allem Behördliches ist noch zu regeln, bevor es mit dem neuen Wagen auf die Straße gehen kann. Wenn der Verkäufer nicht um die Ecke wohnt, muss das Fahrzeug außerdem überführt werden.

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Drei Schritte vom Kaufvertrag zum Auto

  • Versicherung abschließen
  • Auto überführen
  • Auto anmelden

Versicherung abschließen

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Grundsätzlich gibt es keine Unterschiede bei der Versicherung eines Autos mit Elektro-, Hybrid-, Autogas-, Erdgas- oder Bioethanol-Antrieb. Denn die Versicherungsunternehmen sind private Gesellschaften, die ihre Kunden nach den zu erwartenden Kosten auswählen.

Das kann im Einzelfall bedeuten, dass eine Kfz-Versicherung für Elektroautos billiger ist, wenn das Fahrzeug vor allem von vorsichtigen Fahrern gekauft wird. Vor allem bei Elektroautos treibt der Preis dieser Fahrzeuge allerdings die Kosten für eine Kasko- oder Vollkaskoversicherung in die Höhe. Denn diese ist umso teurer, je höher der Wert des Kfz ist.

Auto überführen

Wenn der Verkäufer im gleichen Ort wohnt, ist die Überführung kein Problem. Schwieriger ist es, wenn er weiter weg wohnt.

Beim Kauf bei einem Händler bietet er unter Umständen an, die Fahrzeuge mit einem roten Händlerkennzeichen zu überführen. Privatleute können diese Nummernschilder nicht mehr beantragen, für sie gibt es alternativ spezielle Kfz-Kennzeichen für die Fahrzeugüberführung. Diese sogenannten Kurzzeitkennzeichen ähneln optisch den regulären schwarzen Nummernschildern, sie haben allerdings links nicht den Europastreifen und dafür einen gelben Streifen auf der rechten Seite. Das darauf verzeichnete Datum gibt das Ablaufdatum des Kennzeichens an.

Das Kennzeichen ist jeweils an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und nicht übertragbar. Auch muss das Auto zu diesem Zeitpunkt bereits versichert sein. Die Versicherungsbestätigung kann per E-Mail erfolgen, sie liegt damit meistens am gleichen oder zumindest am nächsten Tag vor.

Wer das neue Auto bar bezahlen will, sollte die Nummernschilder nicht zu offen mit sich führen. Denn Diebe haben sich darauf spezialisiert, gezielt Reisende mit Kennzeichen zu bestehlen, da die oft besonders viel Bargeld mit sich führen.

Am einfachsten ist es natürlich, das Auto bereits vor der Überführung regulär anzumelden. Dafür müssen allerdings bereits die Zulassungspapiere vorliegen.

Auto anmelden

Das Auto wird auf der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet. Das ist eine Behörde des Landkreises, bei kreisfreien Städten der Stadtverwaltung. In Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland haben teilweise auch kreisangehörige Städte eigene Zulassungsstellen.

Mitnehmen müssen die Antragsteller:

  • den Teil II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief),
  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und
  • den Personalausweis

Gegebenenfalls sind noch weitere Dokumente nötig, bei Vereinen und Firmen beispielsweise ein Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister.

Für Elektrofahrzeuge gelten einige Besonderheiten. Weil sie keinen Hubraum haben, wird die Kfz-Steuer wie bei Autos mit Wankelmotor, nach dem Gewicht berechnet. Allerdings gilt für sie nur der halbe Satz, für die ersten fünf Jahre sind sie ganz von der Steuer befreit. Für vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2015 gekaufte Autos gilt die Steuerbefreiung sogar für zehn Jahre.

Wer mit Gas oder Bioethanol fährt erhält dagegen keine Kfz-Steuervorteile. Allerdings profitiert er indirekt, weil der Kraftstoff nicht oder niedriger besteuert wird. Indirekt ist auch der Vorteil von Hybridfahrzeugen. Sie haben oft etwas weniger Hubraum, das spart Geld.

Fazit

Das Anmelden eines „grünen“ Autos unterscheidet sich kaum von dem eines regulären mit Benzin oder Dieselmotor. Vor allem Besitzer von Elektroautos profitieren allerdings von Steuervorteilen.

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